Sonstiges

Termine

Wenn Sie den Wunsch haben, für sich etwas klären und/oder verändern zu wollen, wenden Sie sich am besten telefonisch an mich. Der Griff zum Telefon ist ein erster Schritt, um Ihr Anliegen konstruktiv anzugehen. Gern beantworte ich Ihre Fragen und gebe Ihnen Informationen über das weitere mögliche Vorgehen.

Ein kurzfristiger Termin für ein (Erst-)Gespräch ist meistens – auch in den Abendstunden – möglich. Sollte der Anrufbeantworter eingeschaltet sein, sprechen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und vielleicht Ihr Anliegen in ein paar Worten auf das Band. Ich rufe dann schnellstmöglich zurück.

Selbstverständlich können Sie mir auch eine E-Mail senden.

Abrechnung

Die Abrechnung der Kosten erfolgt am Ende eines Termines direkt mit Ihnen.

Üblicherweise verweigern die gesetzlichen Krankenkassen die Übernahme der Kosten von Heilpraktikern für Psychotherapie. Sind Sie privatversichert oder haben eine Zusatzversicherung, können Sie die entsprechenden Rechnungsbelege bei Ihrem Versicherer zwecks (Teil-)Rückerstattung einreichen.

Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V Kostenerstattung kann zwar jeder Krankenversicherte von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme auch für nicht bei den Kassen zugelassene Therapeuten verlangen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht. Eine Kostenerstattung liegt im Ermessen der Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Im Falle einer mündlichen Zusage der Kostenübernahme lassen Sie sich diese zu Ihrer eigenen Sicherheit schriftlich bestätigen. Die Klärung mit der Krankenkasse zur Kostenübernahme obliegt grundsätzlich der/dem Krankenversicherten.

Gern gebe ich Ihnen telefonisch Informationen, wie Sie vorgehen können.